Was muss ich bei den Kosten für eine Abtreibung wissen und beachten?

Ein Schwangerschaftsabbruch kostet zwischen 200 und 650 Euro. Der Preis ist so unterschiedlich, weil es auf die Art des Eingriffs ankommt. Grundsätzlich gibt es zwei Wege: eine Tablette oder eine Absaugung. Genauer erklären wir das unter dem Punkt Der Eingriff: Wie läuft medizinisch gesehen eine Abtreibung ab?

Nimmst du für den Schwangerschaftsabbruch eine Tablette, ist es günstiger. Sollte die Abtreibung unter Vollnarkose mit einer Absaugung geschehen, ist es teurer. So oder so: Auf der Rechnung darf höchstens das 1,8-fache des einfachen Satzes der ärztlichen Gebührenordnung berechnet werden.

Welche Kosten übernimmt der Staat bei einem Abbruch?

  • 100 Prozent, wenn du weniger als 1258 Euro pro Monat verdienst. Solltest du zu wenig Geld haben, um den Eingriff zu bezahlen, gibt es Geld vom Bundesland. Dafür musst du weniger als 1258 Euro pro Monat verdienen und kein Vermögen über 5000 Euro haben. Dann besteht rechtlich gesehen eine sogenannte „soziale Bedürftigkeit“. Statistisch gesehen trifft das auf etwa 65 Prozent der Frauen in Deutschland zu.
  • Plus 298 Euro pro Kind: Die Einkommensgrenze kann sogar steigen: Pro Kind unter 18 in deinem Haushalt, rechnet der Staat 298 Euro auf die Einkommensgrenze drauf. Das heißt: Bei einem Kind liegt die Einkommensgrenze bei 1556 Euro. Bei zwei Kindern bei 1854 Euro und so weiter …
  • Plus max. 368 Euro, wenn du Miete zahlen musst: Kostet deine Wohnung mehr als 368 Euro Miete pro Monat, erhöht sich die Einkommensgrenze noch zusätzlich um maximal 368 Euro.
  • Ersparnisse bis 5000 Euro zählen nicht: Alles unter 5000 Euro Bargeld und Geld auf dem Konto zählt zusammen als Freibetrag und wird nicht angefasst. Pro Person, die finanziell von dir abhängig ist, wie etwa Kinder oder Eltern, steigt der Freibetrag um 500 Euro. „Freibetrag“ heißt, dass der Staat davon ausgeht, dass du das Geld zum Leben brauchst. Als Nachweis reichen aber in den meisten Fällen einfach nur die Kontoauszüge.

Hier findest du Hilfe und Formulare für die Übernahme der Kosten eines Abbruchs

Anträge für die Kostenübernahme eines Schwangerschaftsabbruchs als PDF:
Unter den folgenden Links findest du einen Antrag auf Kostenübernahme eines Schwangerschaftsabbruchs der AOK und Knappschaft. So oder so ähnlich müsste er auch bei anderen Krankenkassen aussehen. Du müsstest dich aber mit deiner Krankenkasse direkt in Verbindung setzen. Sie senden dir dann das richtige Formular zu.
AOK
Knappschaft

Antrag bei der Krankenkasse stellen:

Entscheidest du dich für eine Abtreibung, kannst du einen Antrag stellen. Auch in den Beratungsstellen können dir die Berater*innen bei der Bürokratie und den Dokumenten helfen.
Grundsätzlich geht der Antrag an die Krankenkasse, diese holt sich das Geld vom jeweiligen Bundesland. Du bekommst eine Bestätigung darüber, dass die Kosten übernommen werden. Diese musst du dann bei der Ärztin oder dem Arzt vorlegen. Die verrechnen das mit der Krankenkasse. Damit musst du an keiner Stelle Geld zahlen.

Datenschutz:
Bist du wie oben erklärt „sozial bedürftig“, musst du nirgendwo Geld zahlen und auch kein Konto angeben. Der Eingriff wird nicht erfasst, es gibt keinen Brief. Das ist auch der Fall, wenn du verheiratet bist und ihr zusammen über die Familienversicherung versichert seid. Dein*e (Ehe) Partner*in oder Freund*in  kann es nicht „zufällig“ erfahren. Das System dient vollkommen zu deinem Schutz. Somit liegt es bei dir zu entscheiden, wem du davon erzählen willst.

Schwanger und keine Krankenversicherung?
Kein Problem! Die AOK hilft dabei Anträge zu stellen, auch wenn man keine eigene Krankenkasse hat. Mehr Infos hier!

 

Quellen:
zu 1: https://www.profamilia.de/fileadmin/publikationen/Reihe_Koerper_und_Sexualtitaet/schwangerschaftsabbruch.pdf
zu 2: https://www.gesetze-im-internet.de/asylblg/__10a.html
zu 3: https://www.gesetze-im-internet.de/beratungsg/BJNR113980992.html#BJNR113980992BJNG000500140 und https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/21b.html
zu 4: https://www.gesetze-im-internet.de/schkg_19abs2__24bek_2020/BJNR617700020.html
zu 5: Frauen und Männer in Deutschland nach Nettoeinkommen, November 2020, GfK Media and Communication Research

  • Was kostet eine Abtreibung?
    Eine Abtreibung kostet zwischen 200 und 650 Euro¹. Wenn du ein geringes Einkommen hast, auch als Schülerin, Studentin oder Asylbewerberin², übernimmt das jeweilige Bundesland die Kosten³. Hauptsache, du verdienst weniger als 1258 Euro netto pro Monat.⁴ Statistisch gesehen trifft das auf 65 Prozent der Frauen* in Deutschland zu.⁵

    Dabei ist es egal, ob etwa deine Eltern oder dein*e (Ehe)Partner*in mehr verdient. Es zählt nur dein Netto-Einkommen – also das, was am Ende auf deinem Konto ankommt.

    Um den Schwangerschaftsabbruch bezahlt zu bekommen, musst du vor dem Eingriff einen Antrag stellen. Dabei helfen dir die Beratungsstellen.

    Genaue Informationen zum dem Thema Abtreibung und den Kosten haben wir hier für dich zusammengestellt. Hier findest du auch die Quellenangaben für unsere Informationen.

  • Ist eine Abtreibung in Deutschland erlaubt?
    Eine Abtreibung ist in den ersten 12 Wochen erlaubt und möglich! Dafür musst du:

    1. Zu einer Beratungsstelle gehen und einen Beratungsschein holen
    2. Drei Tage warten
    3. Zu einer Ärztin oder einem Arzt gehen und den Abbruch vornehmen lassen

    Du solltest dich auf sehr unterschiedliche Meinungen gefasst machen, was das Thema angeht. Und dementsprechend auch deine Beratungstelle sorgsam wählen. DENN ACHTUNG! Es gibt Beratungsstellen, die keinen Beratungsschein ausstellen.

    Hier findest du einen Überblick einiger Organisationen, die dir den gesetzlich richtigen Schein ausstellen und dich beraten können. Sie helfen dir auch bei den Anträgen für die Kostenerstattung und können dich bei anderen Problemen weitervermitteln.

  • Bis wann kann ich abtreiben?
    Im Gesetz steht, dass bis zum Ende der 12. Woche eine Abtreibung in Deutschland erlaubt ist.
    Die 12. Woche nach der Befruchtung entspricht der 14. Schwangerschaftswoche, denn: Ärztinnen und Ärzte datieren den Beginn einer Schwangerschaft normalerweise auf den ersten Tag nach der letzten Regelblutung, die etwa zwei Wochen vor der Empfängnis liegt.

  • Ich bin mir nicht sicher, ob ich wirklich abtreiben will ...
    Dass du bei einem möglichen Schwangerschaftsabbruch verunsichert bist, ist verständlich. Wir leben in einer Welt, die weiblich gelesenen Personen sagt, was sie zu tun haben. Deshalb ist es wichtig, dass du herausfindest, warum eine Abtreibung in Frage kommt oder eben nicht. Wir können dir diese Frage leider nicht abnehmen.
    Doch wir haben ein paar Ideen und Fragen formuliert, die nur DU dir selbst beantworten kannst. Sie können dir dabei helfen herauszufinden, was du wirklich willst. Klick hier, wenn du die Fragen lesen willst . Außerdem findest du hier die Links zu Beratungsstellen.

  • Wo kann ich mich beraten lassen? Die Beratungsstellen.
    Die Beratungsstellen haben eine wesentliche Rolle bei einem Schwangerschaftsabbruch. Sie können die Bescheinigung gemäß Schwangerschaftskonfliktgesetz ausstellen. Diese braucht die Ärztin oder der Arzt, um den Eingriff vorzunehmen. Die Berater*innen müssen ergebnisoffen beraten. Das heißt, sie sind für dich da, egal welche Entscheidung du triffst. Sie helfen auch bei Dokumenten und können dir auch andere Stellen und Ärztinnen oder Ärzte empfehlen – ganz nach deiner Situation und deinen Bedürfnissen.

    Eine gute Suchfunktion einer Beratungsstelle nach PLZ findest du hier.

    Die Beratungsstellen im Überblick:
    Pro Familia: stellt Bescheinigung aus, ist unabhängig
    Arbeiterwohlfahrt: stellt Bescheinigung aus, ist unabhängig
    Der Paritätische Wohlfahrtsverband: stellt Bescheinigung aus, ist unabhängig
    Deutsches Rotes Kreuz: stellt Bescheinigung aus, ist unabhängig
    Donum vitae: stellt Bescheinigung aus, ist unabhängig
    Gesundheitsamt: stellt Bescheinigung aus, ist unabhängig

    Manche Stellen sind kirchlich geprägt und könnten so eher gegen eine Abtreibung beraten, weil die Kirche diese vermeiden möchte. Das kommt letztlich auf die Berater*innen vor Ort an.
    Diakonisches Werk: stellt Bescheinigung aus, aber kirchlich geprägt
    Caritas: bietet Beratung kann, stellt aber KEINE Bescheinigung aus, aber kirchlich geprägt

  • Kann ich anonym abtreiben?
    Ja und Nein. Du kannst dich immer absolut anonym in einer anerkannten Beratungsstelle beraten lassen. Wenn du dich dann für eine Abtreibung entscheiden solltest, musst du aber bei der Beratungsstelle deine Identität nachweisen, damit sie dir den benötigten Beratungsschein anstellen können. Deine Adresse wird dabei aber nicht dokumentiert. Bei der Ärztin oder dem Arzt musst du du dann zwar deinen Namen, Geburtsdatum, Telefonnummer und Adresse hinterlegen, allerdings sind sie zum Schweigen verpflichtet. Das heißt, sie dürfen nichts sagen, auch nicht deinem*r Partner*in oder deinen Eltern, sonst machen sie sich strafbar.

  • Welche Folgen hat eine Abtreibung für die Psyche?
    Mit der Frage, ob psychische Folgen nach einer Abtreibung normal sind, beschäftigen sich Wissenschaftler*innen und Forscher*innen schon eine ganze Weile. Ein paar gute Studien zeigen, dass Schwangerschaftsabbrüche – vor allem, wenn sie früh vorgenommen wurden und ein einmaliges Ereignis sind – keine psychischen Folgen haben und auch nicht zu psychischen Problemen führen¹.

    Willst du zu den psychischen Folgen nach einer Abtreibung lesen willst, klicke hier. Hier findest du auch unsere Quellenangaben.

  • Kann ich mit jemandem über Abtreibungen sprechen?
    Brauchst du Hilfe in deinem Prozess? Du kannst Tag und Nacht die Hotline für Schwangere in Not anrufen: 0800 40 40 020 (kostenlos)

    Hast du Panik, bist verzweifelt und weißt nicht weiter? Überlegst du sogar dir das Leben zu nehmen? Tu es bitte nicht. Ruf bei der Telefonseelsorge an, Tag oder Nacht: 0800 111 0 111 (kostenlos)

    Und hier findest du noch Telefonnummern und Adressen von unabhängigen Beratungsstellen, die dich unterstützen können.

  • Ist Abtreibung ein Tabu-Thema? Muss ich mich schämen?
    Eine Abtreibung oder ein Schwangerschaftsabbruch sind wichtige Themen, über die alle sprechen sollten. Besonders, wenn dich dieses Thema gerade persönlich betrifft. Es kann sein, dass Menschen darauf abweisend reagieren, weil es ihnen unangenehm ist. Das sind jetzt die falschen Menschen für dich. Sie können dich und deine Sorgen nicht wahrnehmen und dir deshalb auch nicht helfen.

    In diesem Fall empfehlen wir das Weite zu suchen und mit Menschen zu sprechen, die stark genug sind, um für dich da zu sein. Wenn du niemanden in deiner Nähe hast, der dir offen begegnet, findest du bei der Hotline für Schwangere in Not Ansprechpartner*innen. 0800 40 40 020 (kostenlos & Tag u. Nacht erreichbar). Sonst kannst du dich auch direkt an eine Beratungsstelle wenden.

  • Der Eingriff: Wie läuft medizinisch gesehen eine Abtreibung ab?
    In Deutschland hast du 2 Optionen, die Tablette oder die Absaugung. Beide Methoden sind sicher, können aber auch Nebenwirkungen haben. Die Tablette ist nur bis zur 7. Woche nach der Befruchtung möglich, die Absaugung bis zur 12. Woche.

    Wie sich die Methoden genau unterscheiden, kannst du hier lesen. Lass dich dazu vor dem Eingriff aber auch noch einmal genau von deiner Ärztin oder deinem Arzt beraten.

  • Ungewollt schwanger? Was muss ich jetzt tun? – Schritt für Schritt
    Du bist ungewollt schwanger und weißt nicht weiter? Du hast Angst und Panik? Atme ersteinmal tief durch. Noch einmal. Keine Sorge! Es gibt Menschen, die dir helfen.

    Hier unsere Erste-Hilfe-Anleitung: Was du jetzt Schritt für Schritt tun kannst.

  • Kann ich nach einer Vergewaltigung abtreiben?
    Wenn du vergewaltigt wurdest, kannst und darfst du abtreiben. Dafür muss eine Ärztin oder ein Arzt feststellen, dass du sexuell missbraucht oder vergewaltigt wurdest und dabei die Schwangerschaft entstanden ist. Egal ist, ob du bei der Polizei warst und eine Anzeige erstattet hast, oder nicht. Das ist ein anderes Thema und hat nichts mit deinem Recht auf eine Abtreibung zu tun.

    Auch den Weg zu einer Beratungsstelle kannst du dir sparen, bevor du einen Abtreibungstermin ausmachst. Doch du kannst hier kostenlos hin, wenn du Unterstützung und Hilfe brauchst.Eine Abtreibung nach Vergewaltigung nennt das Gesetz „kriminologische Indikation“. Hier gilt die Frist: Die Abtreibung darf maximal bis zur 14. Schwangerschafts­woche durchgeführt werden. Hier kannst du dich über die 2 Methoden einer Abtreibung informieren.

  • Abtreibung aus medizinischen Gründen: Gesundheit / Behinderung
    Eine Abtreibung ist auch möglich, wenn ein besonderer medizinischer Grund vorliegt. Das kann sein, wenn die schwangere Person eventuell schwere Schäden davon tragen würde oder sogar die Schwangerschaft ihren Tod bedeutet. Auch wenn die ärztliche Untersuchung zeigt, dass das Embryo behindert zur Welt kommt, kann eine Abtreibung erfolgen. 

    Ob das der Fall ist, muss eine Ärztin oder ein Arzt beurteilen. Eine zeitliche Befristung entfällt. Es entfällt auch die Verpflichtung zu einem Beratungsschein.

  • Wie ist eine Abtreibung zwischen 14 und 17 Jahren möglich?
    Bist du zwischen 14 und 16 Jahren und bist ungewollt schwanger? Dann kannst du auch abtreiben. Es ist aber rechtlich etwas anders, weil du noch nicht Volljährig bist. Denn bis du 18 Jahre alt wirst, haben deine Eltern das Sorgerecht und entscheiden auch über medizinische Eingriffe. Doch es gibt auch ein Patientenrecht. Das erlaubt, dass Menschen im Sinne ihrer Gesundheit handeln.

    Bei 14 bis 16-Jährigen ist es so:

    • Die Ärztin oder der Arzt müssen deine Einwilligungsfähigkeit feststellen – das heißt, sie sprechen mit dir und schauen, ob du verstehst, was mit dir geschehen ist und was eine Abtreibung bedeutet.
    • Solltest du nicht ausreichend selbst entscheiden können, willst aber auch nicht, dass deine Eltern bescheid wissen, kann das Jugendamt eingeschaltet werden.

    Bei Jugendlichen über 16 Jahren ist die Voraussetzung für eine Abtreibung genau wie bei Volljährigen. Du brauchst also vor dem Eingriff ein Gespräch bei einer Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle, die dir das bescheinigt.

    WICHTIG ZU WISSEN: Niemand darf von den Eltern oder anderen Personen dazu gezwungen werden, abzutreiben oder ein Kind zu bekommen, auch nicht wenn man noch minderjährig ist!