Was muss ich bei den Kosten für eine Abtreibung wissen und beachten?
Ein Schwangerschaftsabbruch kostet zwischen 200 und 650 Euro. Der Preis ist so unterschiedlich, weil es auf die Art des Eingriffs ankommt. Grundsätzlich gibt es zwei Wege: eine Tablette oder eine Absaugung. Genauer erklären wir das unter dem Punkt Der Eingriff: Wie läuft medizinisch gesehen eine Abtreibung ab?
Nimmst du für den Schwangerschaftsabbruch eine Tablette, ist es günstiger. Sollte die Abtreibung unter Vollnarkose mit einer Absaugung geschehen, ist es teurer. So oder so: Auf der Rechnung darf höchstens das 1,8-fache des einfachen Satzes der ärztlichen Gebührenordnung berechnet werden.
Welche Kosten übernimmt der Staat bei einem Abbruch?
- 100 Prozent, wenn du weniger als 1258 Euro pro Monat verdienst. Solltest du zu wenig Geld haben, um den Eingriff zu bezahlen, gibt es Geld vom Bundesland. Dafür musst du weniger als 1258 Euro pro Monat verdienen und kein Vermögen über 5000 Euro haben. Dann besteht rechtlich gesehen eine sogenannte „soziale Bedürftigkeit“. Statistisch gesehen trifft das auf etwa 65 Prozent der Frauen in Deutschland zu.
- Plus 298 Euro pro Kind: Die Einkommensgrenze kann sogar steigen: Pro Kind unter 18 in deinem Haushalt, rechnet der Staat 298 Euro auf die Einkommensgrenze drauf. Das heißt: Bei einem Kind liegt die Einkommensgrenze bei 1556 Euro. Bei zwei Kindern bei 1854 Euro und so weiter …
- Plus max. 368 Euro, wenn du Miete zahlen musst: Kostet deine Wohnung mehr als 368 Euro Miete pro Monat, erhöht sich die Einkommensgrenze noch zusätzlich um maximal 368 Euro.
- Ersparnisse bis 5000 Euro zählen nicht: Alles unter 5000 Euro Bargeld und Geld auf dem Konto zählt zusammen als Freibetrag und wird nicht angefasst. Pro Person, die finanziell von dir abhängig ist, wie etwa Kinder oder Eltern, steigt der Freibetrag um 500 Euro. „Freibetrag“ heißt, dass der Staat davon ausgeht, dass du das Geld zum Leben brauchst. Als Nachweis reichen aber in den meisten Fällen einfach nur die Kontoauszüge.
Hier findest du Hilfe und Formulare für die Übernahme der Kosten eines Abbruchs
Anträge für die Kostenübernahme eines Schwangerschaftsabbruchs als PDF:
Unter den folgenden Links findest du einen Antrag auf Kostenübernahme eines Schwangerschaftsabbruchs der AOK und Knappschaft. So oder so ähnlich müsste er auch bei anderen Krankenkassen aussehen. Du müsstest dich aber mit deiner Krankenkasse direkt in Verbindung setzen. Sie senden dir dann das richtige Formular zu.
AOK
Knappschaft
Antrag bei der Krankenkasse stellen:
Entscheidest du dich für eine Abtreibung, kannst du einen Antrag stellen. Auch in den Beratungsstellen können dir die Berater*innen bei der Bürokratie und den Dokumenten helfen.
Grundsätzlich geht der Antrag an die Krankenkasse, diese holt sich das Geld vom jeweiligen Bundesland. Du bekommst eine Bestätigung darüber, dass die Kosten übernommen werden. Diese musst du dann bei der Ärztin oder dem Arzt vorlegen. Die verrechnen das mit der Krankenkasse. Damit musst du an keiner Stelle Geld zahlen.
Datenschutz:
Bist du wie oben erklärt „sozial bedürftig“, musst du nirgendwo Geld zahlen und auch kein Konto angeben. Der Eingriff wird nicht erfasst, es gibt keinen Brief. Das ist auch der Fall, wenn du verheiratet bist und ihr zusammen über die Familienversicherung versichert seid. Dein*e (Ehe) Partner*in oder Freund*in kann es nicht „zufällig“ erfahren. Das System dient vollkommen zu deinem Schutz. Somit liegt es bei dir zu entscheiden, wem du davon erzählen willst.
Schwanger und keine Krankenversicherung?
Kein Problem! Die AOK hilft dabei Anträge zu stellen, auch wenn man keine eigene Krankenkasse hat. Mehr Infos hier!
Quellen:
zu 1: https://www.profamilia.de/fileadmin/publikationen/Reihe_Koerper_und_Sexualtitaet/schwangerschaftsabbruch.pdf
zu 2: https://www.gesetze-im-internet.de/asylblg/__10a.html
zu 3: https://www.gesetze-im-internet.de/beratungsg/BJNR113980992.html#BJNR113980992BJNG000500140 und https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/21b.html
zu 4: https://www.gesetze-im-internet.de/schkg_19abs2__24bek_2020/BJNR617700020.html
zu 5: Frauen und Männer in Deutschland nach Nettoeinkommen, November 2020, GfK Media and Communication Research
Dabei ist es egal, ob etwa deine Eltern oder dein*e (Ehe)Partner*in mehr verdient. Es zählt nur dein Netto-Einkommen – also das, was am Ende auf deinem Konto ankommt.
Um den Schwangerschaftsabbruch bezahlt zu bekommen, musst du vor dem Eingriff einen Antrag stellen. Dabei helfen dir die Beratungsstellen.
Genaue Informationen zum dem Thema Abtreibung und den Kosten haben wir hier für dich zusammengestellt. Hier findest du auch die Quellenangaben für unsere Informationen.
1. Zu einer Beratungsstelle gehen und einen Beratungsschein holen
2. Drei Tage warten
3. Zu einer Ärztin oder einem Arzt gehen und den Abbruch vornehmen lassen
Du solltest dich auf sehr unterschiedliche Meinungen gefasst machen, was das Thema angeht. Und dementsprechend auch deine Beratungstelle sorgsam wählen. DENN ACHTUNG! Es gibt Beratungsstellen, die keinen Beratungsschein ausstellen.
Hier findest du einen Überblick einiger Organisationen, die dir den gesetzlich richtigen Schein ausstellen und dich beraten können. Sie helfen dir auch bei den Anträgen für die Kostenerstattung und können dich bei anderen Problemen weitervermitteln.
Die 12. Woche nach der Befruchtung entspricht der 14. Schwangerschaftswoche, denn: Ärztinnen und Ärzte datieren den Beginn einer Schwangerschaft normalerweise auf den ersten Tag nach der letzten Regelblutung, die etwa zwei Wochen vor der Empfängnis liegt.
Doch wir haben ein paar Ideen und Fragen formuliert, die nur DU dir selbst beantworten kannst. Sie können dir dabei helfen herauszufinden, was du wirklich willst. Klick hier, wenn du die Fragen lesen willst . Außerdem findest du hier die Links zu Beratungsstellen.
Eine gute Suchfunktion einer Beratungsstelle nach PLZ findest du hier.
Die Beratungsstellen im Überblick:
Pro Familia: stellt Bescheinigung aus, ist unabhängig
Arbeiterwohlfahrt: stellt Bescheinigung aus, ist unabhängig
Der Paritätische Wohlfahrtsverband: stellt Bescheinigung aus, ist unabhängig
Deutsches Rotes Kreuz: stellt Bescheinigung aus, ist unabhängig
Donum vitae: stellt Bescheinigung aus, ist unabhängig
Gesundheitsamt: stellt Bescheinigung aus, ist unabhängig
Manche Stellen sind kirchlich geprägt und könnten so eher gegen eine Abtreibung beraten, weil die Kirche diese vermeiden möchte. Das kommt letztlich auf die Berater*innen vor Ort an.
Diakonisches Werk: stellt Bescheinigung aus, aber kirchlich geprägt
Caritas: bietet Beratung kann, stellt aber KEINE Bescheinigung aus, aber kirchlich geprägt
Willst du zu den psychischen Folgen nach einer Abtreibung lesen willst, klicke hier. Hier findest du auch unsere Quellenangaben.
Hast du Panik, bist verzweifelt und weißt nicht weiter? Überlegst du sogar dir das Leben zu nehmen? Tu es bitte nicht. Ruf bei der Telefonseelsorge an, Tag oder Nacht: 0800 111 0 111 (kostenlos)
Und hier findest du noch Telefonnummern und Adressen von unabhängigen Beratungsstellen, die dich unterstützen können.
In diesem Fall empfehlen wir das Weite zu suchen und mit Menschen zu sprechen, die stark genug sind, um für dich da zu sein. Wenn du niemanden in deiner Nähe hast, der dir offen begegnet, findest du bei der Hotline für Schwangere in Not Ansprechpartner*innen. 0800 40 40 020 (kostenlos & Tag u. Nacht erreichbar). Sonst kannst du dich auch direkt an eine Beratungsstelle wenden.
Wie sich die Methoden genau unterscheiden, kannst du hier lesen. Lass dich dazu vor dem Eingriff aber auch noch einmal genau von deiner Ärztin oder deinem Arzt beraten.
Hier unsere Erste-Hilfe-Anleitung: Was du jetzt Schritt für Schritt tun kannst.
Auch den Weg zu einer Beratungsstelle kannst du dir sparen, bevor du einen Abtreibungstermin ausmachst. Doch du kannst hier kostenlos hin, wenn du Unterstützung und Hilfe brauchst.Eine Abtreibung nach Vergewaltigung nennt das Gesetz „kriminologische Indikation“. Hier gilt die Frist: Die Abtreibung darf maximal bis zur 14. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden. Hier kannst du dich über die 2 Methoden einer Abtreibung informieren.
Ob das der Fall ist, muss eine Ärztin oder ein Arzt beurteilen. Eine zeitliche Befristung entfällt. Es entfällt auch die Verpflichtung zu einem Beratungsschein.
Bei 14 bis 16-Jährigen ist es so:
- Die Ärztin oder der Arzt müssen deine Einwilligungsfähigkeit feststellen – das heißt, sie sprechen mit dir und schauen, ob du verstehst, was mit dir geschehen ist und was eine Abtreibung bedeutet.
- Solltest du nicht ausreichend selbst entscheiden können, willst aber auch nicht, dass deine Eltern bescheid wissen, kann das Jugendamt eingeschaltet werden.
Bei Jugendlichen über 16 Jahren ist die Voraussetzung für eine Abtreibung genau wie bei Volljährigen. Du brauchst also vor dem Eingriff ein Gespräch bei einer Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle, die dir das bescheinigt.
WICHTIG ZU WISSEN: Niemand darf von den Eltern oder anderen Personen dazu gezwungen werden, abzutreiben oder ein Kind zu bekommen, auch nicht wenn man noch minderjährig ist!