Bist du zwischen 14 und 16 Jahren und bist ungewollt schwanger? Dann kannst du auch abtreiben. Es ist aber rechtlich etwas anders, weil du noch nicht Volljährig bist. Denn bis du 18 Jahre alt wirst, haben deine Eltern das Sorgerecht und entscheiden auch über medizinische Eingriffe. Doch es gibt auch ein Patientenrecht. Das erlaubt, dass Menschen im Sinne ihrer Gesundheit handeln.

Bei 14 bis 16-Jährigen ist es so:

  • Die Ärztin oder der Arzt müssen deine Einwilligungsfähigkeit feststellen – das heißt, sie sprechen mit dir und schauen, ob du verstehst, was mit dir geschehen ist und was eine Abtreibung bedeutet.
  • Solltest du nicht ausreichend selbst entscheiden können, willst aber auch nicht, dass deine Eltern bescheid wissen, kann das Jugendamt eingeschaltet werden.

Bei Jugendlichen über 16 Jahren ist die Voraussetzung für eine Abtreibung genau wie bei Volljährigen. Du brauchst also vor dem Eingriff ein Gespräch bei einer Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle, die dir das bescheinigt.

WICHTIG ZU WISSEN: Niemand darf von den Eltern oder anderen Personen dazu gezwungen werden, abzutreiben oder ein Kind zu bekommen, auch nicht wenn man noch minderjährig ist!