Wenn du vergewaltigt wurdest, kannst und darfst du abtreiben. Dafür muss eine Ärztin oder ein Arzt feststellen, dass du sexuell missbraucht oder vergewaltigt wurdest und dabei die Schwangerschaft entstanden ist. Egal ist, ob du bei der Polizei warst und eine Anzeige erstattet hast, oder nicht. Das ist ein anderes Thema und hat nichts mit deinem Recht auf eine Abtreibung zu tun.

Auch den Weg zu einer Beratungsstelle kannst du dir sparen, bevor du einen Abtreibungstermin ausmachst. Doch du kannst hier kostenlos hin, wenn du Unterstützung und Hilfe brauchst.Eine Abtreibung nach Vergewaltigung nennt das Gesetz „kriminologische Indikation“. Hier gilt die Frist: Die Abtreibung darf maximal bis zur 14. Schwangerschafts­woche durchgeführt werden. Hier kannst du dich über die 2 Methoden einer Abtreibung informieren.