Eine Abtreibung ist auch möglich, wenn ein besonderer medizinischer Grund vorliegt. Das kann sein, wenn die schwangere Person eventuell schwere Schäden davon tragen würde oder sogar die Schwangerschaft ihren Tod bedeutet. Auch wenn die ärztliche Untersuchung zeigt, dass das Embryo behindert zur Welt kommt, kann eine Abtreibung erfolgen. 

Ob das der Fall ist, muss eine Ärztin oder ein Arzt beurteilen. Eine zeitliche Befristung entfällt. Es entfällt auch die Verpflichtung zu einem Beratungsschein.